Rechtschutzversicherung

Welche Leistungen erbringt die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwaltskosten des Versicherten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung. Sie übernimmt Gerichtskosten, sowie Kosten für den Gerichtsvollzieher. Auch Kosten, die durch Zeugen oder Sachverständige entstehen, werden von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Die Rechtsschutzversicherung stellt eine Kaution bei Strafsachen und kommt auch für die Kosten der Gegenseite auf. Bei Verfahren im Ausland sorgt die Rechtsschutzversicherung für die Übersetzung notwendiger Unterlagen und stellt auch im Ausland in Strafsachen eine Kaution. Geldstrafen und Geldbußen, sowie Scheidungs- und Baustreitigkeiten werden nicht von der Versicherung getragen. Bestimmte Verfahresarten, wie Verfassungsgericht, internationale Gerichtshöfe sind ebenfalls vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt bei Rechtsangelegenheiten im europäischen Ausland und den Mittelmeer-Anliegerstaaten – manchmal auch auf Madeira und den Kanarischen Inseln. Außerhalb dieser Gebiete gilt in der Regel ein Rechtsschutz für bis zu 6 Wochen dauernde Auslandsaufenthalte.

Welche Lebensbereiche versichert die Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutz gilt für Sie als Privatperson, als Arbeitnehmer und als Kfz-Fahrer. Der Privat-Rechtsschutz tritt bei Reisen, Handwerkerleistungen, bei der Geltendmachung von Schadensersatz, bei der Verteidigung einer fahrlässigen Straftat und bei Kauf in Kraft. Der Berufs-Rechtsschutz vertritt, wenn es um Bezahlung, um Einstufung oder Kündigung, um Disziplinarverfahren von Beamten oder Soldaten oder um Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag geht. Der Verkehrs-Rechtsschutz kümmert sich um die Interessen von Kfz-Fahrern, Fußgängern, Radfahrern oder Fahrgästen. Mieter-Rechtsschutz bzw. Wohnungs- oder Hauseigentümer-Rechtsschutz vertritt Ihre Interessen als Mieter bzw. Eigentümer.

Wer ist versichert?

Versicherungsschutz erhalten der Versicherungsnehmer, der Ehepartner sowie minderjährige Kinder. Volljährige Kinder sind ebenfalls mitversichert, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden und nicht verheiratet sind. Die Versicherung des Lebenspartners muss vertraglich vereinbart werden.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Da die Kosten für Rechtsangelegenheiten sehr hoch ausfallen können, ist eine hohe Deckungssumme anzuraten. Die Versicherungssumme beträgt bei den meisten Versicherungsgesellschaften mindestens 150.000 Euro. Die vereinbarte Deckungssumme steht für jeden einzelnen Versicherungsfall zur Verfügung. Mehrere Verfahren, die aber ursächlich zusammenhängen, werden wie ein Verfahren behandelt.