Kfz-Versicherungen

Die Leistungen der KFZ-Haftpflichtversicherung:

Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch ein Fahrzeug enstanden sind. Für unberechtigte Schadensersatzforderungen übernimmt ebenfalls die KFZ-Haftpflichtversicherung enstehende Kosten. Zusätzlich zur KFZ-Haftpflichtversicherung ist es ratsam eine „Kaskoversicherung“ abzuschließen. Voll- und Teilkaskoversicherungen decken, je nach Art und Umfang der Leistungserstattung, Schäden am eigenen Fahrzeug ab.

Die Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung versichert Schäden, die durch Brand oder Explosion, durch Diebstahl, durch Einwirkung von Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmung, durch Haarwildschäden, Glasbruch, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden) oder durch Marder entstanden sind. Es ist jedoch zu beachten dass die Teil- wie auch die Vollkaskoversicherung fast immer nur bei der selben Versicherungsanstalt zeichenbar ist!

Die Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung tritt bei Leistungen der Teilkaskoversicherung in Kraft, aber auch dann, wenn Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall entstanden sind, bei Fahrerflucht oder bei mutwilligen Beschädigungen durch unbekannte Dritte. Es ist jedoch zu beachten dass die Teil- wie auch die Vollkaskoversicherung fast immer nur bei der selben Versicherungsanstalt zeichenbar ist!

Die Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfall-Versicherung gewährleistet die Versicherung aller Insassen, beim Lenken, Behandeln und Pflegen, Be- und Entladen, Abstellen, Ein- und Aussteigen sowie Benutzen eines Fahrzeuges. Eine Invalitätssumme, eine Todesfallsumme, Unfall-Tagegeld bzw. Unfall-Krankenhaustagegeld sind durch die Insassenunfallversicherung jedoch nicht notwendig, denn Schäden werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung übernommen.